Import und Zuchtbucheintragung

Jeder nach Österreich eingeführte Hund, der in das ÖHZB eingetragen werden soll, muss ein Export Pedigree vorweisen.

Nähere Informationen dazu unter beim Zuchtbuchreferat des Österreichischen Kynologenverbandes.

Formular zur Einzeleintragung

Das ausgefüllte Formular wäre mit dem Original der Ahnentafel (Exportpedegree) an unseren Zuchtbuchführer am besten eingeschrieben zu übersenden:

Alois Lehner
Bahnstrasse 30
A-2225 Zistersdorf
+43 664 1054844
lehner.pp@aon.at

senden.

Für die Eintragung ins Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) sind die Bestimmungen der ÖKV Zucht- und Eintragungsordnung maßgeblich.

Auf die Importbestimmungen, insbesondere auf § 7 des Tierschutzgesetzes wird hingewiesen.

Bei der EINFUHR VON WELPEN ist auch die veterinärmedizinische Binnenmarktverordnung zu beachten. Der Import von Welpen ist an einen wirksamen Tollwutschutz geknüpft, sodass
ein Import veterinärmedizinisch grundsätzlich erst ab der 16. Lebenswoche möglich ist.

§ 16 Abs. 2 der veterinärmedizinische Binnenmarktverordnung sieht jedoch eine Ausnahmebestimmung vor, die insbesondere für Jagdhundeführer anwendbar sein sollte.
Es kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine ausnahmsweise ein Import von jüngeren Welpen (ab der 8. Lebenswoche) unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
1. es darf nur ein Welpe pro Antragsteller importiert werden
2. mit dem Import ist keine besondere Gefahr für die Tiergesundheit in Österreich zu befürchten
3. Der Hundeführer muss besondere Gründe für die Notwendigkeit der Verbringung im Hinblick auf die geplante weitere Haltung und Verwendung glaubhaft machen.

Für Jagdhundewelpen, die jagdlich geführt werden sollen, sollte der Antrag
an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde als Begründung enthalten, dass der Hund zur Jagd ausgebildet wird und eventuell zur jagdlichen Zucht verwendet werden soll und daher die Verbringung in der Sozialisierungs- und Prägungsphase beim Hundeführer extrem wichtig ist.

Es wird empfohlen dem Antrag beizulegen:

  • Ablichtungen der Ahnentafeln der Elterntiere;
  • Gesundheitszeugnisse der Elterntiere, insbesondere Impfnachweis;
  • allenfalls eine Bestätigung des Veterinärmediziners des Züchters, mit der bestätigt wird, dass es im Nahebereich des Züchters seit Jahren keine Tollwutfälle gegeben hat;
  • Befähigungsnachweis (Jagdkarte).